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Wasser ist Leben
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1.
Daher ist unsere zentrale Aufgabe als lokaler Trinkwasserlieferant die umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser gemäß den jeweiligen Vorschriften der Trinkwasserverordnung. Ein unabhängiges Labor überprüft in regelmäßigen Zeitabständen unser Rohwasser aus den Quellzuläufen und das aufbereitete Wasser, welches an die Bürger abgegeben wird. In den letzten Jahren wurde durch Einbau neuer Aufbereitungs- und Filteranlagen die Wasserqualität ständig verbessert. Desweiteren erfolgte die Verlegung einer Hauptversorgungsleitung von der Pumpstation Affolterbach zum Hochbehälter Vatzenberg in Wald-Michelbach. Dadurch wird der Wasserbedarf in der Kerngemeinde und in angrenzenden Versorgungsbereichen sichergestellt.
Die Wasserversorgung wird nicht mehr im kameralen Gemeindehaushalt, sondern extern in Form eines "Eigenbetriebes" ausschließlich nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. Die Gründung des
'Wasserversorgung Eigenbetrieb Wald-Michelbach - WEW'
erfolgte zum 01.01.1998 aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe. Danach muss eine kommunale Wasserversorgung, die mehr als 10.000 Einwohner beliefert, als selbständiger Eigenbetrieb organisiert werden. Die Rahmenbedingungen für den WEW ergeben sich aus dem "Eigenbetriebsgesetz", der örtlichen Betriebssatzung und den entsprechenden Wasserversorgungssatzungen der Gemeinde.
Für unseren 'WEW' sind folgende Mitarbeiter verantwortlich:
Die Betriebsleitung und der laufende Geschäftsbetrieb des “WEW“ wird von einer “Betriebskommission“ überwacht, die dem Gemeindevorstand unterstellt ist. Für alle wesentlichen Entscheidungen ist ausschließlich die Gemeindevertretung zuständig. Zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss ist ein Bericht und die Freigabe eines Wirtschaftsprüfers erforderlich.
Kontakt:
Der Bevölkerung der Großgemeinde Wald-Michelbach steht zu jeder Zeit ein Bereitschaftsdienst für dringende Notfälle zur Verfügung. Soweit sich der Notfall auf die öffentliche Wasserversorgung bezieht, ist dieser Einsatz kostenfrei. Notfalleinsätze am Hausanschluss oder in der Hausinstallation müssen in Rechnung gestellt werden.
Die Abgrenzung der jeweiligen Versorgungsgebiete, die letzte Wasseranalyse und Angaben zur Wasserhärte finden Sie nachfolgend: Versorgungsgebiete:
Wasseranalyse:
Wasserhärte: Die Härte des Wassers hängt vom Gehalt an Calcium- und Magnesiumverbindungen ab. Je höher dieser Gehalt ist, desto härter ist das Wasser. Beim Waschen spielt die Wasserhärte eine entscheidende Rolle. Je weicher das Wasser ist, desto weniger Wasserenthärter (bzw. Waschmittel) ist beim einzelnen Waschvorgang nötig. Orientieren Sie sich bei der Dosierung an den Angaben des Waschmittelherstellers.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Das Versorgungsgebiet in Wald-Michelbach und in den 9 Ortsteilen umfasst eine Gemarkungsfläche von 75 km². Derzeit werden ca. 3.220 Grundstücke versorgt. Die Hauptwasserleitungen haben eine Länge von 110 km. Hinzukommen noch die Hausanschlussleitungen mit rund 40 km. Bild: Hochbehälter-Technik Der WEW unterhält dabei 16 Hochbehälter, 12 Pumpwerke und 18 Quellfassungen. Nachfolgend einen kurzen Überblick über die einzelnen Wasserversorgungsanlagen mit Speichervolumen:
(folgt) Bild: Quellfassung
Aktuelles und Wissenswertes:
Allgemeines zu 'Gebühren und Entgelte', 'Satzungen' und 'Anschluß- und Benutzungszwang':
Der “WEW“ erhebt auf der Grundlage der Satzung zur Deckung der Kosten für die Frischwasserlieferung eine Verbrauchsgebühr (Frischwassergebühr/Wassergeld). Darüber hinaus wird ein Grundbetrag zur Abdeckung der Vorhaltekosten je Anschluss für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage berechnet. Für die Festlegung der Gebühren gelten die Vorschriften des Kommunalenabgabengesetzes (KAG) und der kommunalen 'Satzung über die öffentliche Wasserversorgung' (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Wald-Michelbach vom 15.07.2004; zuletzt geändert zum 01.12.2004. Jeder Eigentümer eines Grundstückes, auf dem Trink- und / oder Betriebswasser benötigt wird, muss dieses Grundstück an eine vorhandene Wasserversorgungsanlage anschließen. Die Wasserabnehmer sind verpflichtet, ihren gesamten Trink- oder Betriebswasserbedarf aus der Wasserversorgungsanlage zu decken.
Messeinrichtung, Wasserzähler, Ablesung:
Der "WEW" ermittelt die dem Anschlussnehmer zur Verfügung gestellte Wassermenge durch Wasserzähler und bestimmt dabei deren Art, Zahl und Größe. Die Wasserzähler sind vom Anschlussnehmer vor Frost und Verschmutzung zu schützen. Die Verbrauchsdaten werden vom "WEW" oder im Rahmen einer Selbstablesung auch vom Anschlussnehmer ermittelt. Ein endgültiger Vergleich der bezogenen und abgerechneten Wassermengen erfolgt dann bei Austausch der Wasseruhr wegen Ablauf der Eichzeit.
Gebührenpflichtige:
Gebührenpflichtig ist, wer im Abrechnungszeitraum Eigentümer des Grundstückes ist. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers gebührenpflichtig. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
Höhe der Gebühren und Entgelte:
Die Frischwassergebühr beträgt je m³ geliefertem Wasser 1,50 €. Der Grundbetrag beläuft sich pro Grundstücks- bzw. Gebäudeanschluss und Veranlagungsjahr auf 24,00 €
Hinzu kommt eine Zählergebühr in Höhe von monatlich 0,93 € bis 1,77 € je nach Größe. Mit der Zählergebühr wird der Ein- und Ausbau, die Wartung und Eichung des Wassermessers finanziert.
Der Frischwasserbezug in der Gemeinde Wald-Michelbach beziffert sich in den letzten Jahren auf durchschnittlich 470.000 - 480.000 m³. Dies bedeutet für das Jahr 2006 ein Gebührenaufkommen von rd. 776.000,00 €.
Beispielrechnung der Jahresbelastung einer Familie (3 Personen) mit durchschnittlichem Verbrauch:
Bauwasser:
Beim Neubau von Gebäuden wird der Wasserzähler im Regelfall erst während der Fertigstellungsphase eingebaut. Das bis dahin verbrauchte Frischwasser oder auch “Bauwasser“ wird pauschal mit Festbeträgen abgerechnet.
Diese betragen je nach Bauvolumen und Bauweise zwischen 60,00 € und 175,00 €.
Bauvorhaben:
Für das Jahr 2006 sind folgende Investitionen vorgesehen:
WEW 2006
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